Die Riester-Rente
Lange Zeit galt die gesetzliche Rentenversicherung als stabil und dauerhaft. Verschiedene gesellschaftliche Ereignisse haben die Rentenkassen jedoch nach und nach leeren lassen. Gründe hierfür liegen unter anderem im sogenannten Pillenknick. Dies wird als Zeitspanne bezeichnet, in der die Geburtenzahlen spürbar zurückgegangen sind. Die Folge hiervon war ein folgendes Ungleichgewicht zwischen Renteneinzahlern und Rentenempfängern. Auch die Wiedervereinigung Deutschlands hatte ein tiefes Loch in die Rentenkassen gerissen, da über Nacht Millionen neuer Bundesbürger einen Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Rentenversicherung geltend machten.
Um Versorgungslücken der Folgegenerationen vornherein auszuschließen, wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen. Benannt wurde sie nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, der diese neue Form der Rentenversicherung ins Leben gerufen hatte. Die Riester-Rente ist im Grunde eine Mischung aus privater und staatlicher Alterszulage. Jeder Arbeitnehmer kann eine zusätzliche Riester-Renten-Versicherung abschließen. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bleiben hiervon jedoch unberührt.
Der Arbeitnehmer kann den Beitrag, den er zur Riester-Rente beisteuern möchte, selbst wählen. Beiträge zur Riester-Rente können von jedem Bundesbürger bis zu einem gewissen Maximalbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Somit ist der Abschluss einer Riester-Rente für jeden Bundesbürger eine attraktive zusätzliche Altersvorsoge, die besondere Krisensicherheit verspricht. Dies dürfte insbesondere in den heutigen Tagen der globalen Wirtschaftskrisen eine beruhigende Komponente für jedermann sein.